Natürlich Gesund

Rechtliches und Honorarkosten

Honorarkosten

Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht vorgesehen. Bei den privaten Krankenversicherungsträgern und Beihilfen ist eine teilweise Erstattung möglich; die Höhe der Erstattung hängt dabei vom Tarif des Patienten ab. Fragen Sie im konkreten Fall bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe. Eine Erstattung "nach GebüH 1985" (Neuauflage vom 01.01.2002) - wie bei einigen Krankenkassen vorgesehen - basiert auf Tarifen, die im Jahr 1985 festgelegt wurden und die heute alle Ihnen entstandenen Kosten nicht mehr abdecken können. Die jeweilige Honorarhöhe bestimmt sich dagegen nach den Sätzen meiner individuellen Leistungstabelle. Die Vergütung ist nicht vom Heilerfolg der therapeutischen Maßnahmen abhängig.

Die Vergütungshöhe bleibt grundsätzlich der freien vertraglichen Vereinbarung (Behandlungsvertrag gemäß § 630a BGB) überlassen.

Vor Beginn einer Behandlung wird zwischen Patient und Heilpraktikerin ein sog. Heilpraktikerbehandlungsvertrag geschlossen. Dies ist gesetzlich vorgesehen.

Meine Behandlungspreise

Pro Behandlungsstunde (60 Minuten) - 60,-- Euro
Für notwendige längere Behandlungszeiten wird der Behandlungspreis anteilmäßig abgerechnet. Der Behandlungspreis richtet sich auch nach dem Einsatz von benötigtem Arbeitsmaterial (z.B. bei der Handtherapie = Zusatzkosten die dem Klienten/Patienten in Rechnung gestellt werden)

Die Kosten sind im Anschluss an die Behandlung zu entrichten. Nach persönlicher Vereinbarung erfolgt eine schriftliche Rechnungsstellung.

Meine Rechnungen weisen keine Mehrwertsteuer aus, da nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei sind.

Allgemeines

Ich weise Sie aus rechtlichen Gründen darauf hin, dass es sich bei vielen naturheilkundlichen Verfahren nicht um schulmedizinisch anerkannte Techniken handelt, sondern die Methoden auf jahrelanger Erfahrung beruhen (Erfahrungsmedizin)!
Aus allen Aufzählungen und Beschreibungen leitet sich weder ein Heilversprechen, noch eine Garantie auf Besserung ab!

Ihr erster Termin

Ich habe Zeit für Sie!
Bitte nehmen auch Sie sich Zeit für Ihre Gesundheit.

Der erste Gesprächstermin kann bis zu zwei Stunden Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie Medikamente einnehmen, bitte ich Sie, diese bei Ihrem ersten Termin mitzubringen. Falls vorhanden auch Ihren Impfpass und Allergiepass.

Sind bereits Befunde (z.B. Blutwerte oder weiterführende Diagnostik) erhoben worden, bringen Sie diese bitte mit.